Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform in Deutschland. Aber es kostet Familien regelmäßig Zehntausende Euro – weil die steuerlichen Konsequenzen unterschätzt werden.
Über zwei Drittel aller verheirateten Deutschen, die ein Testament verfassen, wählen das Berliner Testament. Die Idee ist einfach und menschlich: Der überlebende Partner soll abgesichert sein, die Kinder erben später. Doch die steuerlichen Folgen überraschen viele Familien.
Beide Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder sind als Schlusserben eingesetzt – sie erben erst, wenn auch der zweite Elternteil gestorben ist. Das klingt fürsorglich. Und es ist es auch – aus emotionaler Sicht. Aus steuerlicher Sicht ist es oft ein Fehler.
Familie Meier, verheiratet, zwei Kinder. Vermögen: 900.000 Euro (Haus 600.000 + Ersparnisse 300.000). Vater stirbt zuerst.
Mit Berliner Testament: Mutter erbt alles steuerfrei (Ehegattenfreibetrag 500.000 Euro, Rest durch Versorgungsfreibetrag gedeckt). Kinder erben nichts – ihre Freibeträge von je 400.000 Euro verfallen. Bei Mutters Tod: 900.000 Euro geteilt durch 2 Kinder = 450.000 Euro je Kind. Davon 400.000 Euro steuerfrei – aber 50.000 Euro je Kind werden versteuert. Steuersatz 11 Prozent = 5.500 Euro je Kind = 11.000 Euro Gesamtbelastung.
Mit cleverer Alternative (Vermächtnislösung): Beim ersten Erbfall erhalten beide Kinder je ein Vermächtnis von 200.000 Euro – steuerfrei, da unter Freibetrag. Mutter behält 500.000 Euro. Beim zweiten Erbfall: je Kind 250.000 Euro – komplett steuerfrei. Gesamtsteuer: 0 Euro.
Wenn das Vermögen unter den Freibeträgen liegt, ist das Berliner Testament unproblematisch. Auch wenn der überlebende Partner das Geld zum Leben braucht und keine Liquidität für Vermächtnisse vorhanden ist. Und natürlich wenn der familiäre Zusammenhalt so stark ist, dass steuerliche Überlegungen zweitrangig sind.
Kinder erhalten beim ersten Erbfall ein Vermächtnis in Höhe ihres Freibetrags (oder eines Teils davon). Der Rest geht an den überlebenden Ehepartner. Das schöpft die Freibeträge aus, ohne den Partner finanziell zu belasten. Voraussetzung: Das Vermögen muss liquide genug sein, um das Vermächtnis auszuzahlen.
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